Meinungsäußerungsfreiheit und religiöse Intoleranz in Abwägung.
Im Urteil(am 25.10.2018) der Kammer(1) in der Sache E.S. gegen Österreich (Beschwerdenummer 38450/12) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden, dass: keine Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlag.
Der Fall betraf die Verurteilung der Beschwerdeführerin wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren; sie tätigte Aussagen, die nahe legten, dass Mohammed pädophile Neigungen […]