Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird am Donnerstag, den 18. Oktober 2018,  eine Entscheidung in dem Verfahren Annen gegen Deutschland Nr. 6  (Beschwerde Nr. 3779/11) schriftlich verkünden.

Der Beschwerdeführer, Klaus Günter Annen, ist deutscher Staatsangehöriger und wurde 1951 geboren. Er lebt in Weinheim und ist Abtreibungsgegner. Die vorliegende Beschwerde betrifft eine strafrechtliche Verurteilung von Herrn Annen wegen Beleidigung.

Herr Annen veröffentlichte im Dezember 2007 online eine Pressemitteilung, in der er Stammzellenforschung und eine Gruppe von Wissenschaftlern kritisierte, die an der Universität Bonn zu diesem Thema forschten. Er erwähnte einen Professor namentlich und verglich dessen Forschung mit Experimenten an Menschen unter dem Naziregime. Im November 2008 entschieden die nationalen Gerichte, dass Herr Annen den genannten Professor beleidigt hatte, indem er den Wissenschaftler mit Ärzten verglich, die Experimente an Menschen in Konzentrationslagern durchgeführt hatten.

Sie verurteilten ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro. Seine Rechtsmittel gegen diese Verurteilung und auch eine Verfassungsbeschwerde blieben letztlich erfolglos. Unter Berufung auf Artikel 10 (Meinungsfreiheit) rügt Herr Annen, dass seine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung seine Meinungsfreiheit beeinträchtige und auch nicht zum Schutze der Persönlichkeitsrechte des Professors gerechtfertigt sei. Seine Pressemitteilung habe zu einer öffentlichen Debatte beitragen wollen, zudem habe er den Professor nicht persönlich angegriffen. Nach Ansicht des Beschwerdeführers hätten die innerstaatlichen Gerichte nicht in vollem Umfang berücksichtigt, dass der Professor auch als Sprecher der Wissenschaftler fungierte und daher bereits in die Öffentlichkeit getreten war.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde von den Mitgliedstaaten des Europarates 1959 in Straßburg errichtet, um sich mit behaupteten Verletzungen der im Jahre 1950 verabschiedeten Europäischen Menschenrechtskonvention zu befassen.

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